
Bundesregierung bereitet Weg für digitale Aktien
Wie der gemeinsame Referentenentwurf des Finanz- und Justizministeriums für das Zukunftsfinanzierungsgesetz offenbart, könnten elektronische Aktien sowie Kryptoaktien zukünftig ausgegeben werden. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht die Änderung des Aktiengesetzes und des Gesetzes über elektronische Wertpapiere vor. Damit soll der Finanzstandort Deutschland weiterhin attraktiv gehalten werden. Laut dem Entwurf dürfen künftig lediglich Namensaktien als Kryptoaktien und Inhaberaktien als elektronische Wertpapiere ausgegeben werden.
Der Unterschied zwischen elektronischen und herkömmlichen Aktien besteht darin, dass die elektronischen Aktien in ein elektronisches Wertpapierregister eingetragen werden und nicht wie gewöhnlich verbrieft sind.
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